In Deutschland gibt es zwei Klassen im Gesundheitssystem, das meinen nicht nur viele Experten, denn die Privatversicherten haben einen erheblichen Vorteil. Das ist vor allem deshalb der Fall, weil die privaten Versicherer wesentlich höhere Arzthonorare zahlen und mehr medizinische Leistungen übernehmen. Entsprechend groß ist das Interesse an einer privaten Krankenversicherung, da diese erwiesenermaßen einen größeren Leistungsumfang bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Kommt jemand mit seinem Brutto-Jahreseinkommen über eine bestimmte Grenze (Jahresarbeitsentgelt) hinaus, ist selbstständig bzw. freiberuflich tätig, kann er wählen, ob er entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder diese kündigt und sich privat versichert. Wenn es unterhaltsberechtigte Kinder oder einen nicht berufstätigen Ehepartner gibt, sollten diese auch privat mitversichert werden.
Einen guten Ruf sagt man der privaten Krankenversicherung nach, denn die Leistungen, die man erhält, werden von der gesetzlichen Kasse oft überhaupt nicht übernommen. Es ist auch nicht selten, dass man als Privatpatient bei einem Facharzt nicht nur eine Vorzugsbehandlung erfährt, sondern auch noch Zusatzuntersuchungen. Da ist es nicht verwunderlich, dass so mancher Versicherte gerne in die PKV wechseln würde, wenn es denn möglich wäre. Doch so attraktiv die Privatversicherung auch ist, eine Überlegung, welches Modell generell lohnend ist, sollte man auf jeden Fall anstellen.
Die private Krankenversicherung muss mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse erbringen, somit ist man mit ihr immer auf der sicheren Seite. Besteht man nicht unbedingt auf Zusatzleistungen, kann man den Beitrag mindern. Hier kann beispielsweise auf eine Chefarztbehandlung verzichtet werden. Wählt man einen Tarif mit Selbstbehalt, zahlt man Rechnungen vom Arzt bis zu einer bestimmten Summe aus eigener Tasche.
Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt auch eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung in Frage. Durch die recht hohen Zugangsvoraussetzungen jedoch nur für einen speziellen Personenkreis. Es gibt die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Liegt man in drei Jahren, die direkt aufeinander folgen müssen, oberhalb dieser Grenze, kann man sich privat versichern. Selbständige und Freiberufler haben unabhängig ihres Einkommens die Möglichkeit der Privat-Krankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherungen arbeiten im Leistungsbereich nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer ist direkt der Vertragspartner für Ärzte und Krankenhäuser. Wegen des Behandlungsvertrages stellen die Ärzte dem Versicherten eine Rechnung, die ein genaues Untersuchungsergebnis, alle ärztlichen Maßnahmen und die Rechnungssumme ausweist. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, die Rechnung zu prüfen und anschließend bei seiner Versicherungsgesellschaft einzureichen. Die Gesellschaft überweist an den Versicherten, dieser wiederum überweist an den Arzt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe des Versicherungsbeitrags bei der PKV aufgrund persönlicher Daten festgelegt. Hierbei spielen das Lebensalter, der gesundheitliche Zustand und die Berufsgruppe, der man zugehörig ist, eine ganz entscheidende Rolle. Vereinbart man zusätzliche Leistungen zur Versicherung, wirkt sich das natürlich auch auf den Beitrag aus.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Familienversicherung, die es erlaubt, Kinder und Ehepartner gesetzlich mitzuversichern. Um die Mitglieder der Familie in der Krankenversicherung gesetzlich absichern zu können, bedarf es allerdings einiger Voraussetzungen. Deren Wohnsitz muss ständig in der Bundesrepublik Deutschland sein und sie dürfen nicht an anderer Stelle krankenversichert sein. Für die beitragsfreie Mitversicherung darf der Hauptversicherte ein maximales Bruttoeinkommen von 1/7 der Bezugsgröße im Monat haben.
Ist man gesetzlich krankenversichert, kommt diese Krankenversicherung für die medizinische Versorgung auf, die zur Genesung notwendig ist. Das gilt sowohl für den Versicherten als auch seine Familienangehörigen. Zudem erbringt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld, wenn man vom Arbeitgeber keinen Lohn mehr erhält. Das kann bei einer Arbeitsunfähigkeit der Fall sein. Passiert ein Arbeitsunfall oder leidet man an einer Berufskrankheit, muss die gesetzlich. Krankenversicherung keine Leistungen erbringen, denn diese Fälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Seit dem Januar 1996 besteht auch für pflichtversicherte Mitglieder der GKV die Möglichkeit, sich ihre Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkasse selbst auszusuchen. Auch die Ersatzkasse ist frei wählbar.
Die gebotenen Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand. Der Versicherte erhält nicht nur Leistungen, die auf ihn persönlich zugeschnitten sind, sondern auch bedeutend bessere im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist im Folgenden begründet: die Rechte und auch die Pflichten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterscheiden sich ganz deutlich voneinander. Eine gesetzliche Krankenkasse muss beispielsweise jeden Antragsteller aufnehmen; es spielt keine Rolle, welchen Berufsstand er hat, wie alt er ist oder welches Gesundheitsrisiko besteht. Dabei richtet sich die Höhe der Beitragszahlung alleine nach dem Verdienst des Versicherten.
Die Tarifgestaltung ist bei einer privaten Krankenversicherung sehr persönlich und geht auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden ein. So bringt die private Krankenversicherung auch jede Menge Vorteile mit sich. Üblicherweise bieten die privaten Krankenversicherer drei unterschiedliche Tarife an. Der einfachste ist der Basistarif. Hier wird eine Grundversorgung gewähleistet, in Anlehnung an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der zweite Tarif ist der Standarttarif, bei dem einige Leistungen mehr Abdeckung finden. Hat man diesen Tarif gewählt, werden z.B. auch die Kosten für Sitzungen bei einem Therapeuten übernommen. Der Komforttarif ist der dritte und, wie der Name schon sagt, der komfortabelste. Denn bei diesem Tarif kann man auch Sonderleistungen in Anspruch nehmen. So ist es einem beispielsweise möglich, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen oder die Zeit im Krankenhaus in einem Ein-Bett-Zimmer zu verbringen.
Im Allgemeinen wird die gesetzliche Krankenversicherung als die preiswertere Alternative in der Krankenversicherung empfunden. Doch tatsächlich ist es vom Einzelfall abhängig, ob die private Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung für den einzelnen günstiger ist. Bekannt sind die Vorteile der PKV: zusätzlich zu der eben erwähnten Beobachtung, dass man als Privatversicherter eher einen Arzttermin bekommt, werben die privaten Versicherungsgesellschaften mit einem umfangreicheren Leistungsumfang, der nicht bei der Grundabsicherung aufhört.
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den Verhältnissen, die vor Beginn der Versicherung gegeben sind. Um diese Tatsachen zu ermitteln, ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem man Angaben zu Vorerkrankungen und Risiken macht. Hierbei ist es unbedingt notwendig, alle Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Gegebenenfalls muss man sich auch einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Krankheiten, die nach Versicherungsbeginn auftreten haben keine Auswirkung auf die Beitragsgestaltung. Es ist einem jederzeit möglich, in einen anderen Tarif zu wechseln oder den Leistungsumfang anzupassen. Alles wird vertraglich festgehalten. Der Gesetzgeber kann hier keinen Einfluss nehmen.
