21. Mai 2012

Private Krankenversicherung Mittel-Gründau

Bei einer privaten Krankenversicherung muss mindestens der Leistungstarif, welcher dem der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, enthalten sein. So gesehen kann man mit einer privaten Krankenversicherung nichts verkehrt machen. Wenn man auf zusätzliche Leistungen wie z.B. Chefarztbehandlung verzichtet, kann erheblich am Beitrag gespart werden. Eine Selbstbeteiligung ist ebenfalls möglich. Dann müssen alle Arztrechnungen, die unter diese Grenze fallen, selbst beglichen werden.

Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt auch eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung in Frage. Durch die recht hohen Zugangsvoraussetzungen jedoch nur für einen speziellen Personenkreis. Es gibt die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Liegt man in drei Jahren, die direkt aufeinander folgen müssen, oberhalb dieser Grenze, kann man sich privat versichern. Selbständige und Freiberufler haben unabhängig ihres Einkommens die Möglichkeit der Privat-Krankenversicherung.

Ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch die privaten Krankenversicherungen einen Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Diese Sozialversicherungsbeiträge sind bereits in dem monatlichen Beitrag an die Krankenversicherung enthalten, so dass der Versicherte dies nicht bemerkt. Da die Sozialversicherung aber zum Sozialstaat gehört, sind die Beiträge dem Einkommen entsprechend angepasst. Die Berechnung der Beiträge ist genau definiert und bis zu einer gewissen Grenze (Beitragsbemessungsgrenze) festgelegt, was darüber hinausgeht, findet keine Berücksichtigung mehr. In dem Fall werden Beiträge erhoben, die bis zum Einkommen der Beitragsbemessungshöhe fällig wären.

Für Studenten in der Krankenversicherung gibt es ein paar Besonderheiten, die u.a. den Vorrang von anderen Möglichkeiten der Versicherung betreffen. Die beitragsfreie Familienversicherung z.B. hat den gleichen rechtlichen Vorzug wie die Hinterbliebenenrente durch eine Pflichtversicherung. Studenten haben die Wahl zwischen den einzelnen Kranken- und Innungskassen, die zur Verfügung stehen. Dieses Recht der Wahl regelt das fünfte Sozialgesetzbuch im Paragraph 173 (§173 SGB V). Die Festlegung der zu entrichtenden Beiträge erfolgt jedes Jahr durch das Gesundheitsministerium neu.

Im Grunde ist die gesetzliche Krankenversicherung, anders als die Private, eine Familienversicherung, da man Familienangehörige beitragfrei mitversichern kann. Einige Bedingungen müssen jedoch auch hier erfüllt werden. Der Wohnsitz der betreffenden Mitglieder muss dauerhaft in Deutschland sein, man darf in keiner anderen Krankenversicherung Mitglied sein und das Einkommen (brutto) des Ehepartners darf nicht höher liegen als ein Siebtel der max. Bezugsgröße im Monat.

Als Bestandteil der Sozialversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung Schutz. Und zwar in allen Belangen der Gesundheit. Die Finanzierung wird über Beitragszahlungen bewerkstelligt. Eine Abdeckung des Krankheitsrisikos wird in der Bundesrepublik überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland gängiges Modell. Wer mit eher geringerem Einkommen zurechtkommen muss, hat meist keine Entscheidungsfreiheit und ist somit zwangsweise in der Gesetzlichen versichert. Der Beitragssatz wird in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand des Einkommens ermittelt. Hier zahlen alle Mitglieder den gleichen Beitrag – egal, wie sie ihr Leben gestalten bzw. wie gesund sie leben. Bei einer privaten Krankenversicherung sieht das anders aus. Hier wird die individuelle Lebenssituation für die Beitragsermittlung zu Grunde gelegt: Alter, Gesundheitszustand, Lebensstil. Seitdem die gesetzliche Krankenversicherung existiert, steigen die Beiträge. Einige Versicherte müssen zudem noch Zusatzbeiträge zahlen.

Wer jung und gesund ist, kann viele Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Hier ist der Beitrag ganz besonders niedrig, da die privaten Krankenversicherungen die Beiträge am Krankheitsrisiko des Versicherten bemessen. Bei geringerem Beitrag und mit deutlich mehr Leistungen fahren diese Versicherungsnehmer wesentlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Spezielle Tarife sind besonders für Akademiker, Beamte und Selbständige interessant. Muss man stationär behandelt werden, hat man eine freie Wahl der Klinik, man kann eine Behandlung durch den Chefarzt beanspruchen und ein Ein- oder Zweibettzimmer bekommen. Meist schenken die Ärzte privat Versicherten wesentlich mehr Aufmerksamkeit. Das ist nicht uneigennützig, denn sie können einen höheren Gebührensatz abrechnen.

Vorteil private Krankenversicherung: individuelle Tarifgestaltung, bessere Leistungen, günstiger Beitrag. Die gesetzliche Krankenversicherung regelt das anders. Denn beide Versicherungsvarianten sind an ganz verschiedene Rechte und Pflichten gebunden. Die gesetzliche Krankenversicherung steht in der Pflicht, jedem eine Mitgliedschaft zuzugestehen – und zwar unabhängig vom Alter, Berufsstand und Krankheitsgeschichte des Versicherungsnehmers. Ausschließlich die Höhe des Einkommens bestimmt dann die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt allgemein als die besser bezahlbare. Aber tatsächlich ist es von jedem Einzelnen abhängig, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder doch die Privatkrankenversicherung für den jeweiligen Versicherten lohnender ist. Die Pluspunkte der Privatversicherung sind wohl bekannt. Abgesehen von der Bevorzugung der Terminvergabe beim Arzt als Privatversicherter versuchen die privaten Krankenkassen mit umfassender medizinischer Leistung, die nicht bei Grundversorgung zu Ende ist, zu locken.