Die Mindestanforderung für die Tarife der privaten Krankenversicherung entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Somit macht man auf keinen Fall etwas verkehrt. Verzichtet man auf zusätzliche Leistungen, wie z.B. eine Behandlung durch den Chefarzt, kann man zudem noch einiges einsparen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit des Selbstbehalts, wobei man dann für sämtliche Arztrechnungen, die unter einem bestimmten Betrag liegen, selbst aufkommt.
Im Bereich Leistungen arbeiten die privaten Krankenversicherungen nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Vertragspartner von Krankenhaus und Arzt ist mit dem Behandlungsvertrag somit der Versicherte selbst. Als solcher erhält er eine Arztrechnung, die die genaue Beurteilung der Untersuchungen und die vom Arzt ergriffenen Maßnahmen sowie den Rechnungsbetrag enthalten muss. Dann gibt der Versicherte nach eventueller Vorprüfung die Rechnung an seinen Versicherer weiter. Die Gesellschaft zahlt an den Versicherungsnehmer und dieser begleicht dann die Arztrechnung.
Eine private Krankenversicherung leistet individuelle Absicherung durch Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen bzw. erweitert eigene oder fremde Leistungen mittels Beihilfen. Sie kann alternativ als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden und übernimmt die Kosten der individuell vereinbarten medizinischen Leistungen für Krankenbehandlungen, Entbindungen oder medizinisch notwendige Maßnahmen bei Unfällen. Unter den Krankenhäusern und Ärzten hat man als Privatversicherter die freie Wahl.
Die Studenten haben einige Besonderheiten bei der Krankenversicherung in Bezug auf vorrangige andere Versicherungsmöglichkeiten. Mit rechtlichem Vorrang wird z.B. die beitragsfreie Familienversicherung genauso wie die pflichtversicherte Hinterbliebenenrente behandelt. Verschiedene Krankenkassen und zwar die komplette Palette der Innungskranken- und Krankenkasse stehen den Studenten zur Wahl. Das Wahlrecht ist hier geregelt: Paragraph 173, fünftes Sozialgesetzbuch (§173SGB V). Der Gesundheitsminister legt den Beitragssatz jährlich neu fest.
Die meisten Menschen in Deutschland sind über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Denn jeder, der über ein Jahreseinkommen unterhalb der Untergrenze verfügt, hat gar keine andere Möglichkeit. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Beitrag zu zahlen, der ausschließlich einkommensabhängig ist. In der privaten Krankenversicherung ist das anders. Hier spielt auch die persönliche Lebenssituation eine Rolle. Raucht man? Führt man einen gesunden Lebensstil? Wie alt ist man? Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen stetig. Zu diesen genormten Beiträgen, die alle gesetzlichen Krankenkassen erheben, müssen einige Versicherungsnehmer noch zusätzliche Beitrage zahlen.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese ein Schutz für die Familie und den Versicherten selbst, indem sie für medizinisch nötige Maßnahmen bei einer Krankheit aufkommt. Der Versicherte erhält Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, sobald die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers entfällt. Für notwendige Leistungen nach ein Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit bedingte Maßnahme gilt dies nicht, doch dann ist der Versicherte durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Mit dem 1.Januar 1996 wurde das freie Kassen-Wahlrecht eingeführt, wobei Angestellte, Arbeiter und Pflichtversicherte das Recht, haben eine Innungskrankenkasse, Ersatzkasse, Ortskasse oder Betriebskrankenkasse frei zu wählen.
Für Junge und Gesunde ist die private Krankenversicherung besonders attraktiv. Denn diese Personen haben in der Regel kaum ein gesundheitliches Risiko und müssen daher geringe Beitragszahlungen leisten. Diese Tarife sind oft sogar noch günstiger als der gesetzliche Höchsttarif – und man kann mehr Leistung erwarten. Spezialtarife kommen für Selbständige, Akademiker und Beamte in Frage. Ist die Wahl auf eine private Krankenversicherung gefallen, hat man viele Vorteile: Freie Wahl der Klinik, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind da nur einige Beispiele. Meist kümmern sich auch die behandelnden Ärzte mehr um Privat-Versicherte aus dem ganz einfachen Grund: Sie können höhere Gebührensätze zur Abrechnung bringen.
Die gesetzliche Krankenpflichtversicherung gilt gemeinhin als günstigere Versicherung. Aber in der Realität ist der Einzelfall maßgeblich für die Entscheidung, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung für den Versicherten die attraktivere Lösung ist. Die eingangs erwähnten Vorteile der privaten Krankenversicherung sind wohl geläufig. Das ist nicht nur eine schnellere Terminvergabe beim Arzt, die privaten Krankenversicherer locken mit Leistungen im medizinischen Bereich, die umfassender sind und weit über die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen hinausgehen.
Entscheidend für die Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung ist in erster Linie der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Um darüber Angaben zu machen, füllt man einen Fragebogen wahrheitsgemäß aus. Dabei geht es um Vorerkrankungen, Risiken und den allgemeinen Gesundheitszustand. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand nach Gültigkeit des Vertrages, wirkt sich das auf die Beiträge nicht mehr aus. Ein Tarifwechsel oder Änderungen der Leistungsoptionen sind für den Versicherungsnehmer möglich. Der Gesetzgeber hat auf Verträge der privaten Krankenversicherung keinen Einfluss.
