Erhält man ein Brutto-Jahresgehalt, welches höher liegt als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Auch für Selbständige bietet sich die Möglichkeit, in die Private zu wechseln. Man sollte es nicht versäumen, dann auch den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder mitzuversichern. Diese sind anders als in der GKV nicht automatisch mitversichert.
Der Ruf der privaten Krankenversicherung ist hervorragend, denn hier muss sehr oft keinen Kampf austragen, um eine medizinische Leistung zu erhalten. Der Leistungsumfang ist wesentlich größer als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte sind auch bei Fachärzten gern gesehen. Hier erhält man oft Vorteile durch bevorzugte Behandlung – und das häufig noch mit zusätzlichen Untersuchungen. Eine Vielzahl an Menschen würden gerne einen Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen. Ob sich das lohnt, sollte man aber auch hierbei vorher in Erfahrung bringen.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, können Sie Leistungen frei und individuell wählen. Jedem ist es möglich, den Standardtarif zu wählen, bei dem die gleichen Leistungen geboten werden müssen, wie bei der Gesetzlichen auch. Möchte man zusätzliche Leistungen erhalten, wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung, muss das vereinbart werden. Durch die Krankenvollversicherung fallen dann auch höhere Beiträge an.
Bei einer privaten Krankenversicherung bekommt man die Kosten erstattet. Das bedeutet, dass man als Versicherter die Rechnungen vom Arzt bei der Krankenkasse einreichen muss. Auf der Rechnung müssen die konkrete Diagnose, die Behandlungsmaßnahmen und der Rechnungsbetrag vermerkt sein. Danach bekommt man den Betrag von der privaten Krankenversicherung ausgezahlt und kann nun den Betrag der Arztrechnung überweisen.
Eine private Krankenversicherung leistet individuelle Absicherung durch Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen bzw. erweitert eigene oder fremde Leistungen mittels Beihilfen. Sie kann alternativ als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden und übernimmt die Kosten der individuell vereinbarten medizinischen Leistungen für Krankenbehandlungen, Entbindungen oder medizinisch notwendige Maßnahmen bei Unfällen. Unter den Krankenhäusern und Ärzten hat man als Privatversicherter die freie Wahl.
Wenn die privaten Krankenversicherungen miteinander verglichen werden, wird die Höhe der Beiträge auf der Basis der individuellen Daten und der gewünschten Leistungen berechnet. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe im Gegensatz zur GKV von der individuellen Lebenssituation ab. Dabei spielen z.B. das Alter, die Berufsgruppe und der Gesundheitszustand des Antragstellers eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung. Und zusätzlich ist die gewünschte Leistung ein wichtiger Faktor bei einem Preisvergleich der privaten Krankenversicherungen.
Studenten haben eine Sonderstellung, was die Krankenversicherung betrifft. Neben einigen anderen Möglichkeiten, sich zu versichern, hat die beitragsfreie Familienversicherung oder Pflichtversicherung über eine Hinterbliebenenrente rechtlichen Vorrang. Wer studiert, hat die freie Wahl aus einer Menge an Krankenkassen. Hierzu gehören beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen wie auch die Innungskassen. Dieses Recht auf freie Wahl wird sogar gesetzlich geregelt. Im §173 des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) ist Näheres dazu zu finden. Der Beitragssatz findet alljährlich durch das Gesundheitsministerium neue Festlegung.
Die private Krankenversicherung stellt keine Familienversicherung dar. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Familienversicherung. Denn hier ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. Dazu muss das Familienmitglied in Deutschland gemeldet sein und hier wohnen. Es darf in keiner weiteren Krankenversicherung versichert sein. Als Ehepartner spielt das Einkommen eine Rolle – die Höhe des Bruttoeinkommens darf nämlich nicht höher liegen als ein Siebtel des maximalen Monatsbezugs.
In der Regel sind die Deutschen Bürger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jeder Arbeitnehmer, der unterhalb der jeweils geltenden Untergrenze verdient, ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Für sie besteht gar keine Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Die Beitragszahlungen werden anhand des Jahreseinkommens berechnet, anders als in der PKV (Private Krankenversicherung). Jeder Versicherte, ob Mann oder Frau, jung oder alt, gesund oder krank, zahlt den gleichen Beitragssatz und es ist unwichtig, ob jemand raucht oder welchen Lebensstil er führt. Der Beitragssatz liegt in 2011 14,9 Prozent und wird vom monatlichen Einkommen berechnet. Seit Bestehen der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Satz stetig angestiegen. Zusätzlich zu dem von allen gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Beitrag wird von einigen Versicherungen ein Zusatzbeitrag erhoben.
Eine gesetzlich. Krankenversicherung dient dem Schutz des Versicherungsnehmers und seiner Familie. Sie deckt Kosten für die medizinische Grundversorgung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ein Krankengeld, wenn man vom Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt mehr gezahlt bekommt. Hatte man einen Arbeitsunfall oder leidet man an einer Berufskrankheit, leistet die Gesetzliche nicht. Hier greift dann die gesetzl. Unfallversicherung. Seit dem 01.01.1996 ist es Pflichtversicherten möglich, die Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse frei zu wählen. Gleiches gilt auch für die Ersatzkasse.
Wer jung und gesund ist, kann viele Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Hier ist der Beitrag ganz besonders niedrig, da die privaten Krankenversicherungen die Beiträge am Krankheitsrisiko des Versicherten bemessen. Bei geringerem Beitrag und mit deutlich mehr Leistungen fahren diese Versicherungsnehmer wesentlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Spezielle Tarife sind besonders für Akademiker, Beamte und Selbständige interessant. Muss man stationär behandelt werden, hat man eine freie Wahl der Klinik, man kann eine Behandlung durch den Chefarzt beanspruchen und ein Ein- oder Zweibettzimmer bekommen. Meist schenken die Ärzte privat Versicherten wesentlich mehr Aufmerksamkeit. Das ist nicht uneigennützig, denn sie können einen höheren Gebührensatz abrechnen.
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt allgemein als die besser bezahlbare. Aber tatsächlich ist es von jedem Einzelnen abhängig, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder doch die Privatkrankenversicherung für den jeweiligen Versicherten lohnender ist. Die Pluspunkte der Privatversicherung sind wohl bekannt. Abgesehen von der Bevorzugung der Terminvergabe beim Arzt als Privatversicherter versuchen die privaten Krankenkassen mit umfassender medizinischer Leistung, die nicht bei Grundversorgung zu Ende ist, zu locken.
Die wohl bekanntesten Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind die bevorzugte Behandlung als Privatpatient, eine freie persönliche Wahl der Beitragsgestaltung, freie Arzt- und Krankenhauswahl, das Recht auf Chefarztbehandlung und der Anspruch auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Besonders für Versicherte mit hohem Einkommen ist es lohnend, dass die Beiträge nicht nach der Einkommenshöhe berechnet werden und somit bei Lohnerhöhungen keine Steigerung erfahren. Außerdem sind weitere bedeutende Vorteile der privaten Krankenversicherung, dass die Kosten der Zahnbehandlung und für Zahnersatz erstattet werden, eventuelle Rückerstattungen des Beitrags, die freie Wahl einer Selbstbeteiligung und noch einige Pluspunkte mehr.
